Heiraten im Ausland
Frankreich: so heiratet man
Eine Zusammenfassung der Regeln aus den unten genannten amtlichen Seiten. Was wir dort nicht bestätigen konnten, lassen wir weg.
Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich und Ämter handhaben sie unterschiedlich: Klärt alles mit dem Standesamt, bevor ihr etwas bucht.
Wer heiraten kann
- Mindestalter beider Partner: 18.[1]
- Ein Minderjähriger kann nur ausnahmsweise heiraten: mit einer Altersbefreiung der Staatsanwaltschaft aus schwerwiegenden Gründen und mit dem Einverständnis mindestens eines Elternteils.[1]
- Gleichgeschlechtliche Paare können unter denselben Bedingungen heiraten wie alle anderen.[1]
Die Zeremonie
- Eine standesamtliche Trauung findet öffentlich im Rathaus vor dem Bürgermeister oder dem Standesbeamten statt.[1]
- Eine kirchliche Zeremonie darf erst nach der standesamtlichen stattfinden.[1]
- Der Standesbeamte hört euch beide vor der Trauung gemeinsam an. Das Gespräch ist Pflicht.[1]
- Ihr heiratet in einer Gemeinde, zu der mindestens einer von euch oder ein Elternteil eine dauerhafte Verbindung hat: ein Wohnsitz oder Aufenthalt (Mindestdauer des ununterbrochenen Aufenthalts bei der Aufgebotsveröffentlichung: 1 Monat).[1]
- Wenn ihr beide Ausländer seid und nicht in Frankreich lebt, könnt ihr dort nur im Konsulat eures Landes oder in einigen Überseegebieten heiraten.[1]
Fristen
Unterlagen
- Ihr beide zeigt ein Ausweisdokument vor (Personalausweis oder Reisepass).[1]
- Bringt einen Wohnsitznachweis (Mietvertrag, Rechnung oder Steuerbescheid) mit, mindestens 1 Monat alt, der zeigt, dass ihr so lange dort wohnt.[1]
- Bringt eine Geburtsurkunde mit den Namen eurer Eltern mit. Höchstalter: 3 Monate, wenn ihr in Frankreich geboren seid, 6 Monate, wenn im Ausland.[1]
- Von einem ausländischen Partner kann eine Bescheinigung über das Recht seines Landes (certificat de coutume) und eine Bescheinigung über den Familienstand oder die Ehefähigkeit verlangt werden, oder, wenn es keine gibt, eine eidesstattliche Erklärung.[1]
- Wenn einer von euch schon einmal verheiratet war, bringt das Dokument mit, das diese Ehe beendet hat (ein Scheidungsurteil oder eine Sterbeurkunde).[1]
- Dokumente in einer anderen Sprache brauchen eine amtliche Übersetzung (durch einen vereidigten Übersetzer oder beglaubigt, wie das Land es verlangt).[1]
- Je nach Herkunftsland brauchen ausländische Dokumente auch eine Apostille oder eine Legalisation.[1]
Weggelassen, weil wir es auf keiner amtlichen Seite bestätigen konnten: Gebühren, die Zahl der Trauzeugen, die Wirkung einer kirchlichen Trauung. Fragt beim Standesamt nach.
Quellen
Am 21. Oktober 2026 anhand der unten genannten Seiten geprüft.
- [1] service-public.gouv.fr: Mariage en France (Seite vom 16. September 2026)
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