Heiraten im Ausland
Polen: so heiratet man
Eine Zusammenfassung der Regeln aus den unten genannten amtlichen Seiten. Was wir dort nicht bestätigen konnten, lassen wir weg.
Das ist eine Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich und Ämter handhaben sie unterschiedlich: Klärt alles mit dem Standesamt, bevor ihr etwas bucht.
Wer heiraten kann
- Mindestalter beider Partner: 18.[1]
Die Zeremonie
Fristen
Unterlagen
- Ihr beide zeigt ein Ausweisdokument vor (Personalausweis oder Reisepass).[1]
- Ein ausländischer Partner bringt ein Dokument aus seinem Land mit, dass er heiraten darf (ein Ehefähigkeitszeugnis oder eine Bescheinigung über das Fehlen von Hindernissen).[1]
- Wenn sein Land ein solches Dokument nicht ausstellt oder es sehr schwer zu bekommen ist, kann ein Gericht von der Pflicht befreien, es vorzulegen.[1]
- Dokumente in einer anderen Sprache brauchen eine amtliche Übersetzung (durch einen vereidigten Übersetzer oder beglaubigt, wie das Land es verlangt).[1]
- Wenn einer von euch die Landessprache nicht spricht, wird ein Dolmetscher gebraucht.[1]
Gebühren
- Staatliche Gebühr für die Beurkundung der Ehe: 84 PLN (nach der amtlichen Seite vom 21. November 2023).[1]
Weggelassen, weil wir es auf keiner amtlichen Seite bestätigen konnten: Regeln zu Apostille und Legalisation, ob man dort wohnen muss, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, wann die Wartezeit verkürzt werden kann. Fragt beim Standesamt nach.
Quellen
Am 21. Oktober 2026 anhand der unten genannten Seiten geprüft.
- [1] gov.pl: Weź ślub cywilny (Seite vom 21. November 2023)
- [2] gov.pl: Weź ślub wyznaniowy (Seite vom 22. Mai 2024)
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